- Begriffsbestimmungen
- Allgemeine Bestimmungen.
- Aufträge.
- Bedingungen der Auftragsabwicklung.
- Zahlungsbedingungen.
- Garantie.
- a) Änderungen oder Reparaturen der Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
- b) Nicht ordnungsgemäß oder nicht entsprechend der Montageanleitung durchgeführte
- c) Tätigkeiten, die der Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten durchzuführen hat,
- d) BRAMSTER übernimmt keine Garantie für Holzprodukte/-elemente.
- Technische Empfehlungen: Transport, Lagerung und Einsatz von pulverbeschichteten Produkten.
- C1- Beschichtungen für Innenbereiche /SP/
- C2- Beschichtungen für Außenbereiche /SP/
- C3- Beschichtungen für Außenbereiche mit mäßiger Belastung /PKD. + SP/
- C4 – Beschichtungen für Außenbereiche mit niederiger Belastung / PDK ZN + PUR/
- Pulverlacke sind nicht beständig gegen mechanische und chemische Belastungen. Durch
- Durch Auftragen eines aggressiven chemischen Stoffes auf die Oberfläche kommt es zu einer
- Die Farbtöne der Beschichtungen können bei verschiedenen Produktionslosen voneinander
- Eine Garantie wird bei Lackbeschichtungen auf in Hinsicht auf Optik und Leistung des Produkts
- Kleine Kratzer oder Änderung der Korngröße der lackierten Oberfläche beeinträchtigen auf keinen
- Gemäß der Norm hat die Sichtprüfung lackierter Elemente für Außenbereiche freiäugig in einem
- Unbedeutende Lackschäden können mit einem speziellen Ausbesserungslack
- Lackbeschichtungen sind mindestens einmal im Jahr zu warten und zu reinigen. Die Oberflächen
- Alle festgestellten Schäden auf der Lackbeschichtung sind umgehend mit Ausbesserungslack zu
- Zur Reinigung der lackierten Oberfläche dürfen keine Hochdruckreiniger und keine sehr starken
- Durch äußere Einwirkungen und UV-Strahlen kommt es zur Alterung der Lackbeschichtung und
- Die Ware ist am Tag der Abholung/Lieferung genau zu prüfen. Bei Feststellung von
- Eine sichere Umladung lackierter Elemente erfolgt durch Umladung der gesamten Ladung mit der
- Manuelle Umladung ist zulässig – in diesem Fall ist der Warenempfänger verpflichtet
- Es ist nicht gestattet, Elemente auf Paletten/Gestellen zueinander zu verschieben, weil sonst die
- Elemente über 200 kg dürfen nur und ausschließlich mechanisch umgeladen werden.
- Verformungen, Schäden an Elementen oder an der Lackbeschichtung, die bei der Umladung
- Lackierte Elemente dürfen nicht dicht verschlossen an offenen Plätzen gelagert werden.
- Bei längerer Lagerung sind die Produkte im geschlossenen und belüfteten Raum aufzubewahren,
- Bei kurzfristiger Lagerung der Elemente an einem offenen Platz /jedoch nicht länger als 72
- Schutzfolien und Pappeinlagen, die vom Auftragnehmer verwendet werden, schützen die Elemente
- Die Montage lackierter Elemente sollte von Fachkräften durchgeführt werden, die über
- Der Hersteller von Lackbeschichtungen haftet nicht für die Qualität der Montagearbeiten.
- Die Montagekräfte haben die Montagearbeiten nach den Regeln der Baukunst mit besonderer
- Bei Montagearbeiten dürfen keine Schleifgeräte wie Winkelschleifer benutzt werden, weil die
- Es ist verboten, Elemente zu betreten, zu werfen oder zu verschieben.
- Bei der Montage/beim Tragen der Elemente ist dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Anzahl
- Schnittstellen, technologisch bedingte Bohröffnungen, Kratzer, die bei der Montage entstehen, sind
- Bei der Montage dürfen keine chemischen Stoffe, Emulsionen, Schmierstoffe und keine anderen
- Nach Abschluss der Montagearbeiten sind alle Elemente mit sauberem Wasser und einer geringer
- Es ist darauf zu achten, dass die Elemente durch unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B.
- Moos-, Schimmel- und Algenbefall an Stahlelementen mit Lackbeschichtung, die im Außenbereich
- Das potenzielle Problem mit „korrosionsbedingtem Kantenkriechen“ ist eine natürliche Erscheinung
- Metallelemente mit Lackbeschichtung sind ein „kaltes“ Material; durch Temperaturschwankungen
- Technische Empfehlungen: Transport, Lagerung und Einsatz von feuerverzinkten Produkten.
- Die von BRAMSTER hergestellten Waren werden gemäß der Norm ISO-1461 feuerverzinkt.
- Weißrostbildung auf der Beschichtung begründet keine Reklamationsansprüche.
- Zulässig sind Flussmittelrückstände an den Zinkablaufkanten. Nicht zulässig sind scharfe
- Unebenheiten auf der Oberfläche des zu behandelnden Werkstoffes, z.B. Anfressungen,
- Durch nicht homogene Oberflächen der Werkstücke (unterschiedliche chemische
- Alle nicht verzinkten Stellen werden von BRAMSTER durch Auftragen eines speziellen
- Bei längerer Lagerung sind die Produkte im geschlossenen und belüfteten Raum
- Die äußere Prüfung der Zinkbeschichtung ist freiäugig durchzuführen.
- Bei besonderen Anforderungen in Bezug auf die Optik der verzinkten Oberfläche oder die
- Zusätzliche Versiegelung des Zinküberzugs durch Streichen muss mit BRAMSTER schriftlich
- BRAMSTER haftet nicht für Schäden, die beim Transport, bei der Lagerung oder Montage
- Um die ästhetische Optik der Produkte aufrechtzuerhalten (um die „Weißrostbildung“ zu
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ein fester Bestandteil aller Angebote und
Verträge der Gesellschaft: BRAMSTER spółka z ograniczoną odpowiedzialnością sp.k.
Die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedienungen benutzten Begriffe haben folgende Bedeutung:
1) AVB – die vorliegenden Allgemeine Verkaufsbedingungen der Gesellschaft: BRAMSTER spółka z
ograniczoną odpowiedzialnością sp.k
2) BRAMSTER – BRAMSTER spółka z ograniczoną odpowiedzialnością sp.k, USt.-Ident.-Nr. NIP
645-24-77-904, statistische Firmenident.-Nr. REGON 241082630
3) Waren – die von BRAMSTER angebotenen Waren, die im Rahmen des Angebots erhältlich sind,
4) Auftraggeber – Unternehmen, das die Waren zu geschäftlichen Zwecken erwirbt
1) Die AVB sind auf der Internetseite www.bramster.pl und auf Wunsch am Sitz von BRAMSTER
einsehbar.
2) In den AVB werden die Regeln des Abschlusses von Warenkaufverträgen bestimmt. Die AVB
sind ein fester Bestandteil aller mit BRAMSTER geschlossenen Kaufverträge.
3) Die AVB gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber das Angebot von BRAMSTER durch
Auftragserteilung oder durch Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert.
4) Die vom Auftraggeber verwendeten Vertragsmuster, insbesondere allgemeine Verkaufs- oder
Auftragsbedingungen, sind für BRAMSTER nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt
werden.
5) Ein zwischen BRAMSTER und dem Auftraggeber abgeschlossener Vertrag kann von den
Bestimmungen der AVB abweichende Regelungen enthalten. In diesem Fall sind die
Vertragsbestimmungen für die Parteien bindend.
6) Stehen die AVB mit Geschäftsbedingungen oder Vertragsmustern des Auftraggebers in
Widerspruch, werden die widersprüchlichen Bestimmungen der Vertragsmuster im Vertrag
nicht berücksichtigt.
7) Die von BRAMSTER und dem Auftraggeber vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen
der AVB sowie andere Vereinbarungen in Bezug auf die Auftragsabwicklung bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Form.
8) BRAMSTER behält sich alle Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte an erstellten
Dokumenten und technischen Lösungen, technischen Zeichnungen sowie anderen von
BRAMSTER erstellten Dokumenten ähnlicher Art vor. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
diese zu verwenden, zu kopieren oder auf andere Art und Weise zu vervielfältigen und Dritten
ohne schriftliche Zustimmung von BRAMSTER zur Verfügung zu stellen.
9) Angebote, Werbematerialien, Kataloge, Broschüren, Preislisten und andere Angaben zu den
von BRAMSTER angebotenen Waren dienen nur der allgemeinen Information und sind kein
Angebot im Sinne des poln. Zivilgesetzbuches.
1) Die Annahme des Auftrags des Auftraggebers ist von BRAMSTER schriftlich zu bestätigen.
2) Die Annahme des Angebots von BRAMSTER ist vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Die
vom Auftraggeber vorgeschlagenen Kaufbedingungen sind nur dann bindend, wenn sie von
BRAMSTER schriftlich akzeptiert werden.
3) Wird der Auftrag des Auftraggebers unter bestimmten Bedingungen von BRAMSTER
angenommen, sind diese Bedingungen für den Auftraggeber bindend, sofern von ihm nicht
innerhalb von bis zu 3 Tagen widersprochen wird. Liegt der Auftraggeber ein Widerspruch vor,
ist der Auftrag für BRAMSTER nur dann bindend, wenn alle Vertragsbedingungen von den
Parteien abschließend vereinbart werden.
4) Werden Aufträge auf das Angebot von BRAMSTER hin erteilt, gilt der vom Angebot
abweichende oder das Angebot ergänzende Auftrag nicht als angenommen, sondern stellt eine
neue Anfrage bezüglich des Warenkaufs dar, für die ein neues Angebot zu erstellen ist. In
diesem Fall verliert das bisherige Angebot seine Gültigkeit.
5) Die Frist für die Auftragsabwicklung ist stets nur ungefähr (Kalenderwoche). BRAMSTER haftet
nicht, wenn ein Auftrag ausschließlich wegen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf äußere
Einwirkungen zurückzuführen sind und die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung verhindern
(Streik, Aussperrung, höhere Gewalt), nicht oder nicht fristgerecht abgewickelt wird. Bei
Vorliegen solcher Ereignisse hat BRAMSTER den Auftraggeber nach Möglichkeit umgehend
hierüber zu informieren. Die Dauer der Auftragsabwicklung wird in diesem Fall verlängert, und
zwar bis die die Auftragserfüllung verhindernden Ereignisse beendet sind und bis der normale
Geschäftsbetrieb bei BRAMSTER wieder möglich ist.
6) Werden keine abweichenden Vereinbarungen zwischen BRAMSTER und dem Auftraggeber
getroffen, werden die Aufträge am Sitz von BRAMSTER abgewickelt.
7) Alle schriftlichen Erklärungen, Informationen, Mitteilungen etc. in Bezug auf Aufträge können
an die andere Partei per Post, per Kurier, per Fax oder per E-Mail übermittelt werden, sofern
nichts anderes vereinbart wird.
1) Die Auftragsabwicklung beginnt mit der Zustellung an den Auftraggeber der
Auftragsbestätigung von BRAMSTER zu den von den Parteien vereinbarten Bedingungen. Wird
eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung in den Zahlungsbedingungen vereinbart, beginnt die
Auftragsabwicklung mit dem Tag, an dem die Zahlung vorgenommen wird.
2) BRAMSTER trägt ausschließlich die Kosten der Übergabe und der Verpackung der Waren.
Sonstige Kosten, insbesondere Abholungs- und Transportkosten, sind vom Auftraggeber zu
tragen.
3) Sollen die bestellten Waren an einen vom Auftraggeber genannten Ort geliefert werden, wird
die Lieferung ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers von BRAMSTER veranlasst. Für die
Wahl der Transport- und Verpackungsart ist BRAMSTER zuständig.
4) Neben dem zivilrechtlich geregelten Recht auf Rücktritt vom Vertrag sind die Parteien
berechtigt, den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen. Bei Vertragsauflösung ist
BRAMSTER nicht verpflichtet, mangelfreie Ware, die Gegenstand der Lieferung ist,
zurückzunehmen. Stimmt BRAMSTER dem Vertragsrücktritt seitens des Auftraggebers und der
Rücknahme der gegenständlichen Waren jedoch zu, sind die Kosten der Lieferung der von
BRAMSTER zurückzunehmenden Waren vom Auftraggeber zu tragen.
5) Ein Auftrag kann nur mit schriftlicher Zustimmung von BRAMSTER in vollem Umfang oder
teilweise widerrufen werden. BRAMSTER kann die Erteilung seiner Zustimmung von der
Zahlung durch den Auftraggeber einer Abstandssumme in Höhe von 50% des Brutto-
Auftragswertes oder mehr abhöngig machen, wenn die Kauf- und Auftragsabwicklungskosten
diesen Betrag übersteigen sollten. Waren, die auf Grundlage eines Sonderauftrags verkauft
werden, können nicht zurückgegeben werden.
6) Abholfertige Waren werden von BRAMSTER unter Angabe von Sorte, Menge und
voraussichtlichen Lieferkosten avisiert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Lieferavis zu
bestätigen/zu genehmigen.
7) Wird das Lieferavis vom Auftraggeber nicht bestätigt, ist BRAMSTER berechtigt, die avisierte
Ware in Mengen und zu Kosten zu liefern, die im Lieferavis bestimmt werden.
8) Sofern vom Auftraggeber nicht ausdrücklich gefordert, werden die gelieferten Waren von
BRAMSTER nicht gegen Transportrisiko versichert. Die Versicherungskosten sind vom
Auftraggeber zu tragen.
9) BRAMSTER übernimmt keine Gewähr für Lieferfristen und keine diesbezügliche Haftung
gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten. Die Bestätigung des Auslieferungstermins durch
BRAMSTER dient nur Informationszwecken.
10) Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass eine zur Abholung der Waren im Namen
des Auftraggebers berechtigte Person am Ort und am Tag der Lieferung anwesend ist, wobei
der Auftraggeber durch Verweigerung der Warenabholung oder bei Abwesenheit einer zur
Warenabholung berechtigten Person von der Zahlungspflicht nicht entbunden wird.
11) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach deren Lieferung zu
überprüfen. Werden jegliche Beschädigungen, Unregelmäßigkeiten oder Unvollständigkeit der
Lieferung vom Auftraggeber festgestellt, ist er verpflichtet, entsprechende Angaben schriftlich
in Lieferdokumenten zu vermerken.
1) Die Zahlungsbedingungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bestimmt.
2) Die in den Angeboten von BRAMSTER genannten Preise sind Nettopreise „ab Lager“
BRAMSTER. In den angegebenen Preisen sind weder Transportkosten, noch Mehrwertsteuer
oder andere Gebühren, die sich aus Anwendung der AVB ergeben oder rechtlich
vorgeschrieben sind, enthalten.
3) Zahlungsfristen und die Höhe des Handelskredits werden von Parteien einzeln vereinbart. Als
Zahlungstag gilt der Tag, an dem die jeweilige Forderung dem Bankkonto von BRAMSTER
gutgeschrieben wird.
4) Bei Verzug der Zahlung irgendeiner Forderung hat BRAMSTER – neben anderen Rechten, die
sich aus dem Vertrag, aus den AVB und aus rechtlichen Bestimmungen ergeben – das Recht,
die Warenlieferung oder die Leistungserbringung unverzüglich zu unterbrechen und die
Auftragsabwicklung zu verweigern, bis die jeweilige Forderung samt Zinsen beglichen wird. Für
die Unterbrechung der Warenlieferung oder der Leistungserbringung, darunter für die Lager-
und Versicherungskosten, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
5) Sollte der Auftragswert das dem Auftraggeber gewährte Handelskredit überschreiten, ist
BRAMSTER berechtigt, die Auftragsabwicklung zu unterbrechen, bis der die Höhe des
Handelskredits überschreitende Betrag bezahlt wird.
6) Zahlungen haben ausschließlich auf das von BRAMSTER in der Rechnung genannte Bankkonto
zu erfolgen.
7) Sollte BRAMSTER erfahren, dass die finanzielle Lage des Auftraggebers schlecht ist oder dass
dieser zahlungsunfähig ist, ist BRAMSTER berechtigt, die Auftragsabwicklung von der Leistung
durch den Auftraggeber einer Vorauszahlung für die bestellten Waren bzw. von der Vorlage
einer Sicherheit abhängig zu machen.
8) Wird der Auftrag in Teilen abgewickelt und gerät der Auftraggeber mit der Zahlung für die von
ihm persönlich abgeholten oder ihm gelieferten Waren in Verzug, ist BRAMSTER berechtigt,
die Abwicklung der restlichen Auftragsteile bis zur Bezahlung der Forderungen durch den
Auftraggeber zu unterbrechen.
9) Rabatte, Abschläge, Preisnachlässe, Skonti etc. werden ausschließlich von BRAMSTER gewährt.
10) Bei von BRAMSTER nicht zu vertretenden Änderungen von Gebühren und Kosten, die sich auf
die Preishöhe in der Zeit von der Auftragsannahme bis zur Lieferung auswirken, behält sich
BRAMSTER das Recht vor, den Preis entsprechend zu ändern.
11) Aufrechnung der Forderungen des Auftraggebers mit den denen von BRAMSTER ist – mit
Ausnahme der von den Parteien vereinbarten Aufrechnungen – ausgeschlossen.
12) Etwaige Beanstandungen oder Ansprüche anderer Art entbinden den Auftraggeber nicht von
der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung.
1) BRAMSTER versichert, dass die angebotenen Waren von guter Qualität sind und mit allen in
der technischen Dokumentation der jeweiligen Ware bestimmten technischen Parametern
übereinstimmen.
2) Bei Mängeln und wesentlichen Abweichungen von den in der technischen Dokumentation
bestimmten Parametern übernimmt BRAMSTER die Garantiehaftung für die verkauften
Waren. Die Garantiehaftung bezieht sich nur auf Mängel der verkauften Ware. BRAMSTER
trägt keine Kosten im Zusammenhang mit der Betreuung der Endkunden durch den
Auftraggeber (z.B. Transport, Montage/Demontage, Wartung).
3) In dem unter Pkt. 2) genannten Umfang übernimmt BRAMSTER eine Garantie für die
verkauften Waren für die Dauer von 24 Monaten, beginnend mit dem Verkaufstag, wobei die
in TECHNISCHEN EMPFEHLUNGEN (Anhang Nr. 1 der AVB) bestimmten Bedingungen zu
erfüllen sind.
4) BRAMSTER haftet nicht für natürlichen Verschleiß der Waren als Folge ordnungsgemäßen
Gebrauchs sowie für Beschädigungen, die auf nicht ordnungsgemäßen Umgang mit der Ware
und auf ihre nicht ordnungsgemäße Montage, Lagerung, Wartung oder Nutzung
zurückzuführen sind.
5) BRAMSTER haftet auch nicht für Warenmängel, die durch folgende vom Auftraggeber oder in
dessen Auftrag durchgeführte Maßnahmen entstanden sind:
BRAMSTER.
Montage.
insbesondere: Montage, Funktionsprüfung, entsprechende Leistungsversorgung – sofern
BRAMSTER mit der Durchführung dieser Tätigkeiten nicht durch eine schriftliche Vereinbarung
mit dem Auftraggeber beauftragt wird.
6) BRAMSTER ist von der Garantiehaftung entbunden, wenn der jeweilige Mangel dem
Auftraggeber bei der Übergabe der Ware bekannt war.
7) BRAMSTER hat die Elemente, die in der Garantiezeit von BRAMSTER als mangelhaft anerkannt
und bestätigt werden, unentgeltlich zu reparieren oder auszutauschen.
8) BRAMSTER versichert, dass die Garantiereparatur spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Anerkennung der Reklamationsgründe begonnen wird.
9) Der Mangel ist umgehend nach dessen Feststellung, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen,
anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail zu erfolgen und
Beschreibung des Mangels, Tag dessen Feststellung, Angaben zur Person, die den Mangel als
erste festgestellt hat, genaue Kontaktdaten des Auftraggebers sowie Angaben zur Person, die
vom Auftraggeber zum Kontakt mit BRAMSTER bevollmächtigt wird, zu enthalten. Der Anzeige
sind eine Kopie des Kaufbelegs sowie entsprechende Bilder beizufügen.
10) Das Vorliegen eines Mangels wird nach Sichtprüfung am von den Parteien vereinbarten Tag
protokolliert.
11) Ist es notwendig, die Ware oder deren Teile zwecks Garantiereparatur an BRAMSTER zu
liefern, erfolgt die Lieferung am von den Parteien vereinbarten Tag auf Kosten des
Auftraggebers.
12) Wird das mangelhafte Teil bei der Reparatur von BRAMSTER gegen ein neues mangelfreies Teil
ausgetauscht, beginnt die Laufzeit der Garantie für das neue Teil mit dem Tag des Austauschs.
13) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Beschädigung der Ware
und alle anderen Schäden (z.B. durch Unterbrechung des Betriebs der Ware, ihre Sicherung) zu
verhindern oder zu reduzieren.
14) Gewährleistung von BRAMSTER wird ausgeschlossen.
15) Wird von BRAMSTER festgestellt, dass die Mängelanzeige unbegründet ist, wird der
Auftraggeber hierüber informiert und eine entgeltliche Reparatur oder ein entgeltlicher
Austausch der jeweiligen Teile vorgeschlagen. Die durch eine unbegründete Mängelanzeige
entstandenen Kosten hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu tragen.
7 Haftung von BRAMSTER.
Eventuelle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber von BRAMSTER sind auf den
tatsächlichen Schaden des Auftraggebers beschränkt und umfassen keine Schäden wegen verlorener
oder voraussichtlicher Vorteile, Produktionsverluste, Schädigung des guten Rufes des Auftraggebers
etc.
8 Schlussbestimmungen.
1) Die AVB können von BRAMSTER jederzeit geändert werden. In diesem Fall hat BRAMSTER alle
notwendigen Maßnahmen, insbesondere durch entsprechende Mitteilung auf der
Internetseite, zu treffen, um die Änderung der AVB bekannt zu geben. Die geänderten AVB
treten mit dem Tag ihrer Bekanntgabe auf der Internetseite www.bramster.pl in Kraft.
2) Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten zwischen BRAMSTER und dem Auftraggeber im
Zusammenhang mit dem Verkauf der Anlagen ist der Sitz von BRAMSTER.
3) Das anwendbare Recht ist ausschließlich das polnische Recht.
4) Die vorliegenden AVB gelten für alle von BRAMSTER zu erfüllenden Aufträge, beginnend mit
dem 01-05-2019.
5) Alle von den AVB abweichenden Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer
schriftlichen Vereinbarung mit BRAMSTER.
6) Die Anhänge sind fester Bestandteil der AVB.
Anhänge:
Anhang Nr. 1
Die vorliegenden technischen Empfehlungen sind ein fester Bestandteil der bei BRAMSTER geltenden
AVB. Die Pulverbeschichtung erfolgt in einer geschlossenen und an das Verfahren speziell
angepassten Industriehalle. Elemente werden mit Polyester-Pulverlacken lackiert. Die Lackiererei ist
darauf ausgerichtet, Stahlelemente der Güte S235, S335 /schwarze, kaltgewalzte Rohstahlelemente/,
Stahlelemente mit Zn-Beschichtung / in Galvanotechnik und durch Schmelztauchen zu beschichten.
Die Beschichtungen schützen die Werkstücke entsprechend den Vorgaben der Normen für
Schutzklassen in Bezug auf Aggressivitätsbelastung PN-EN 12944-2:
Die Leistung der aufgetragenen Beschichtung bleibt bei Temperaturen von -30 bis zu +70 Grad
erhalten.
EMPFEHLUNGEN/HINWEISE:
Einschlagen mit einem schweren und scharfen Gegenstand splittert der Lack ab / wird beschädigt.
Die Haftfestigkeit der Beschichtung muss die Vorgaben der Norm EN ISO 2409 erfüllen. Die Messung
erfolgt mit Hilfe des Gitterschnitts, der Abstand der Schnitte beträgt 2 mm.
chemischen Reaktion und somit zur irreparablen Beeinträchtigung der Oberfläche und der
Beschichtungsstruktur.
abweichen.
wesentlich wichtige Flächen übernommen /zu den wesentlich wichtigen Flächen zählen keine
Kanten, Spalten, Ränder, Öffnungen, Aufhängestellen und technologisch bedingte Schnittstellen/.
Fall die Qualität der Beschichtung, begründen nicht die Mangelhaftigkeit des Produkts und
reduzieren nicht seinen Wert.
Abstand von 5m zu erfolgen.
ausgebessert/nachlackiert werden.
sind mit sauberem Wasser mit geringer Menge neutraler oder leicht alkalischer Reinigungsmittel zu
reinigen.
reparieren.
chemischen Reinigungsmittel benutzt werden.
somit zur Reduzierung des Glanzgrades sowie der Korngröße bei matten Oberflächen; nicht ohne
Bedeutung ist dabei die bei der Auftragserteilung gewählte Lackqualität.
VORBEHALTE/TRANSPORT
Mengenabweichungen oder Schäden ist BRAMSTER hierüber unverzüglich zu informieren. Wird die
Ware an einen Bestimmungsort geliefert, sind die festgestellten Schäden oder
Mengenabweichungen dem Lieferer anzuzeigen und durch Beschreibung der Mängel (gemäß §6 Pkt.
9) zu protokollieren.
Palette/mit dem Gestell. Es wird empfohlen, bei der Umladung Gabelstapler oder andere Geräte mit
entsprechend tragfähigen Gabelträgern einzusetzen.
sicherzustellen, dass eine entsprechende Anzahl von Mitarbeitern mit der Umladung beauftragt wird,
damit sie sicher und ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Lackbeschichtung beschädigt werden kann.
entstanden sind und die der Empfänger zu verantworten hat, dürfen nicht geltend gemacht werden.
LAGERUNG
wo sie vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Die Produkte dürfen nicht in Räumen gelagert
werden, in denen chemische Stoffe, Düngungsmittel aufbewahrt werden /durch ihre Eigenschaften
ist die Umgebung aggressiv/.
Stunden/ ist für freien Luftdurchfluss zu sorgen.
vor Transportschäden oder vor Verunreinigung und sind unmittelbar nach Entladung zu entfernen.
MONTAGE
entsprechende Qualifikationen und Kenntnisse sowie geeignete Werkzeuge verfügen.
Vorsicht beim Umgang mit lackierten Elementen durchzuführen.
Lackbeschichtung durch die thermische Wirkung der Geräte beschädigt wird und die Splitter in der
Lackschicht haften bleiben.
von Mitarbeitern mit diesen Tätigkeiten beauftragt wird, damit die Oberfläche nicht beschädigt wird.
zu reinigen und mit Ausbesserungslack gegen Korrosion zu schützen.
Mittel benutzt werden, die mit der Lackbeschichtung chemisch reagieren können.
Menge Reinigungsmittel zu reinigen.
herunterfallendes Eis, Schnee, abreißende Äste, brechende Bäume, Steinschläge, beschädigt werden
können. Es wird daher vom Auftragnehmer empfohlen, Elemente regelmäßig zu kontrollieren und
entsprechend zu schützen.
HINWEISE:
montiert werden und schädlichen Witterungseinwirkungen ausgesetzt sind, ist eine natürliche
Erscheinung, die je nach den Umgebungsverhältnissen unterschiedlich ausgeprägt ist, und kann nicht
als Mangel beanstandet werden.
bei Stahlelementen mit Lackbeschichtung, die im Außenbereich montiert werden. Das
Kantenkriechen tritt an Schnitt- und Öffnungskanten als Rostbelag, Verfärbung auf und ist nicht auf
schlechte Qualität der Beschichtung zurückzuführen. Wird das Problem bei der Kontrolle der
Elemente festgestellt, sind die Kanten mit Ausbesserungslack zu versiegeln. Diese Erscheinung kann
nicht als Mangel beanstandet werden.
kann es daher zur Wasserdampfkondensation auf der Oberfläche kommen, d.h. an inneren und
äußeren Metallwänden schlägt sich Kondenswasser nieder und es sind Schmutzanhaftungen /
Verfärbungen zu sehen. Es ist eine natürliche Erscheinung, die von den Umgebungsbedingungen
abhängt. Sie kann nicht als Mangel beanstandet werden.
Der Hersteller der Lackbeschichtung erklärt hiermit, dass er für keine negativen Folgen haftet, die
durch Nichtbeachtung oder bewusste Verletzung bzw. Nichtbefolgung der vorstehenden Regeln
entstehen.
Zinkspitzen. Flussmittelrückstände sind ca. 5 mm hohe Zinkverdickungen mit unscharfen
Kanten. Zinkspitzen sind Rückstände mit scharfen Kanten.
Rillen, Vertiefungen in Nahtoberflächen, Korrosionsanfressungen, Überlappungen oder
Aufblätterung, können nach Feuerverzinkung sichtbar bleiben oder sichtbar werden, was
keine Reklamationsansprüche begründet.
Zusammensetzung, geometrische Struktur der Oberfläche, Dicke, Höhe etc.) kann der
Zinküberzug auf denselben Werkstücken unterschiedlich gebildet werden und abweichend
aussehen. Bei hohen Elementen über 1830 mm kann sich die sog. „Orangenhaut“ – raue
Oberfläche – bilden, was keine Reklamationsansprüche begründet. ACHTUNG! Sollte das
verzinkte Produkt zusätzlich durch Streichen versiegelt werden, dürfen die Oberflächen nicht
mit Ausbesserungslack repariert werden. Bei der Auftragserteilung ist BRAMSTER über die
Art des Korrosionsschutzes (Feuerverzinkung oder Feuerzinkung + Pulverlack) zu informieren.
Zinklackes mit hohem Zinkanteil versiegelt. Zur Verbesserung der Optik kann auf die
Zinklackschicht eine Schicht Zinklack mit hohem Zinkanteil und Aluminiumstaub aufgetragen
werden. Abweichende Farbtöne des Zinküberzugs (dunkel mattgrau) an
Ausbesserungsstellen dürfen nicht als Mangel beanstandet werden.
aufzubewahren, wo sie vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Die Produkte dürfen
nicht in Räumen gelagert werden, in denen chemische Stoffe, Düngungsmittel aufbewahrt
werden /durch ihre Eigenschaften ist die Umgebung aggressiv/.
Dicke der Zinkbeschichtung ist BRAMSTER hierüber schriftlich bei der Auftragserteilung zu
informieren.
vereinbart werden.
außerhalb des Lagers von BRAMSTER entstanden sind. Etwaige Fehlstellen in der
Zinkbeschichtung, die unter vorstehenden Umständen entstanden sind, sind unverzüglich
vom AUFTRAGNEHMER mit Zinklack gemäß der Norm PN-EN ISO 1461 zu versiegeln.
verhindern), wird empfohlen, verzinkte Produkte mit geschlossenen Fahrzeugen zu
transportieren und sie in geschlossenen und gut belüfteten Räumen bis zur natürlichen
Passivierung der Zinkbeschichtung zu lagern.
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